NEU AB 1.Jänner 2017: Unabhängig des Entlassungstages hat jede Frau Anspruch auf eine häusliche Nachbetreuung durch eine Hebamme. Die Krankenkasse finanziert einen Teil der Kosten für eine Nachbetreuung – nämlich 80% des Kassentarifes.
Im Falle einer Nachbetreuung komme ich direkt zu Dir nach Hause und betreue Dich und Dein Baby nach Klinikentlassung zu Hause weiter.
Da die Nachfrage sehr groß ist, ist es wichtig, dass Du mich bereits möglichst früh in der Schwangerschaft kontaktierst!!!